KARL-HEINZ REPPERT
                   Heizung- und Sanitär- Meisterbetrieb                  



Was ist vor dem Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung zu beachten?


Auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes, das ebenfalls zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, werden
für alle Gemeindegebiete in Deutschland Wärmepläne erstellt. Die Wärmepläne sollen aufzeigen,
wo Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme genutzt werden können oder eine
Wärmeversorgung über Wärmenetze oder möglicherweise über Wasserstoffnetze erfolgen kann.
Je nach Größe Ihrer Kommune endet die Frist für die Wärmeplanung Ende Juni 2026 (für Städte
mit mehr als 100.000 Einwohnern) bzw. Ende Juni 2028 (für alle kleineren Kommunen). Ab diesen
Zeitpunkten muss jede neue Heizung grundsätzlich 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen.

Sollte eine Kommune bereits vor diesen Fristen ein Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet
auf der Grundlage eines Wärmeplans ausweisen, tritt für das betroffene Gebiet die Vorgabe
zum Heizen mit Erneuerbaren Energien beim Einbau einer neuen Heizung einen Monat nach
Bekanntgabe dieser Gebietsausweisung in Kraft. Bei Nachfragen zum Stand der Wärmeplanung
können Sie sich an Ihre Kommune wenden.

Kommunen über 100.000 Einwohner*innen: Übergangsphase* Ab 1.7.2026  65 % Erneuerbare Energien für neue Heizungen

Kommunen bis 100.000Einwohner*innen: Übergangsphase*  Ab 1.7.2028 65 % Erneuerbare Energien für neue Heizungen

Wenn Wärmeplan und Ausweisung von Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet

vor Mitte 2026/2028 vorliegt: Übergangsphase* 1 Monat nach Bekanntmachung Gebietsausweisung  65 % Erneuerbare Energien für neue Heizungen

* Bei Einbau einer Gas-/Ölheizung während der Übergangsphase muss ab 2029 ein eigender Mindestanteil für grüne Brennstoffe genutzt werden

Aber auch schon vorher ist es vorteilhaft, bei der Heizungserneuerung auf eine klimafreundliche Heizung zu setzen. Damit sind die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und einige Preisrisiken entfallen. Sollten Sie in der Übergangsphase dennoch den Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung erwägen, sind einige Aspekte bei der Entscheidung zu berücksichtigen: die Preisentwicklung der Energieträger und für die CO2-Abgabe sowie die Verpflichtung, ab 2029 steigende Anteile von grünen Brennstoffen zu nutzen.

Beim Einbau einer Gasetagenheizung sind besondere Fristen zu beachten. So muss beispielsweise
innerhalb von fünf Jahren nach dem Austausch der ersten Etagenheizung entschieden werden,
ob die Wärmeversorgung künftig über eine zentrale Heizungsanlage oder weiter einzeln pro
Wohneinheit erfolgen soll. Wird die Heizung zentralisiert, müssen alle Heizungen schrittweise
angeschlossen werden. Bleibt die Heizung dezentral, müssen neu eingebaute Etagenheizungen
zu 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen.


Preisentwicklung Erdgas, Heizöl und CO2-Abgaben

Die Preise für Energie sind für die Zukunft schwer vorherzusagen. Aber ein Blick auf historische
Entwicklungen und gesetzliche Rahmenbedingungen gibt Anhaltspunkte für Risiken bei der
künftigen Preisentwicklung:


Beispielsweise war die Preisentwicklung für Erdgas in der Vergangenheit relativ stabil. Allerdings
treten insbesondere in Krisensituationen – wie zuletzt 2022 – zum Teil drastische Preissprünge
auf, denen Kundinnen und Kunden kurzfristig nicht ausweichen können. Nachdem sich der
Endkundenpreis für Erdgas 2022 im Vergleich zu 2021 verdoppelt hatte, war er im Winter 2022
nochmal von durchschnittlich 15 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf etwa 20 Cent pro kWh
gestiegen. Anschließend ist er im Laufe des Jahre 2023 wieder gesunken.

Hinzu kommt der Preis für den Ausstoß von klimaschädlichem CO2. Für Deutschland ist vorgesehen,
dass die CO2-Abgaben auf Erdgas und Erdöl im Wärmesektor sukzessive ansteigen – von
45 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2024 auf bis zu 65 Euro im Jahr 2026. Ab 2027 wird der europaweite
Handel mit CO2-Emissionszertifikaten auf den Wärme- und Verkehrssektor ausgeweitet.
Die CO2-Abgabe ist dann nicht mehr auf einen bestimmten Preis begrenzt, sondern bildet sich
frei am europäischen Markt. Da die Anzahl der jährlich verfügbaren Emissionszertifikate schrittweise
abgesenkt wird, werden der CO2-Preis und damit die Kosten für Heizöl und Erdgas voraussichtlich
kontinuierlich ansteigen.