Mögliche jährliche Kosten durch den CO2-Preis für einen 3-Personen-Haushalt
Jahresverbrauch: 100 Euro/t CO² 200 Euro/t CO² 300 Euro/t CO²
Erdgas: 18000 KWh € 360 € 720 € 1080
Heizöl: 1800 l € 576 € 1152 € 1728
Überschlägig verteuert sich der Kubikmeter Gas bei einem CO2-Preis von 100 Euro pro Tonne um rund 20 Cent (ca. 2 Cent pro Kilowattstunde) und ein Liter Heizöl um etwa 32 Cent (ca. 3,2 Cent pro Kilowattstunde). Bei einem CO2-Preis von 100 Euro pro Tonne muss ein 3-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 18.000 kWh Gas beispielsweise mit CO2-Kosten von rund 360 Euro pro Jahr rechnen. Bei einem Bedarf von 1.800 Litern Heizöl sind es rund 580 Euro pro Jahr. Bei einemCO2-Preis von 300 Euro pro Tonne wären dies rund 1.080 Euro CO2-Kosten bei Erdgas bzw. rund 1.730 Euro CO2-Kosten pro Jahr für Heizöl. Heizsysteme, die ohne fossile Brennstoffe auskommen, müssen die Abgaben nicht bezahlen und werden somit zunehmend rentabler.
Auch der Strompreis kann Schwankungen unterliegen und die langfristige Entwicklung ist
schwer vorhersagbar. Allerdings steigt der Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen stetig an.
Er liegt in Deutschland heute bereits bei rund 50 Prozent und soll sich bis 2030 auf 80 Prozent
erhöhen. Damit nimmt die Bedeutung der CO2-Bepreisung im Strombereich ab, während sie bei
fossilem Gas
Ab 2029 gilt eine Quote für grüne Brennstoffe
Wer sich in der oben genannten Übergangszeit bis Mitte 2026/2028 noch für eine neue Gas- oder
Ölheizung entscheidet, muss ab dem 1. Januar 2029 einen stufenweise ansteigenden Anteil an
grünem Gas oder Öl nutzen (Abbildung 4). Dies können nachhaltiges Biomethan bzw. biogenes
Flüssiggas sein oder auch synthetische Brennstoffe auf der Basis von Wasserstoff. Die Verwendung
dieser grünen Brennstoffe ist mit entsprechenden Lieferverträgen des Versorgers nachzuweisen
und auf Verlangen den Behörden vorzulegen.
Die Grüne-Brennstoff-Quote gilt nicht, wenn Ihre Heizung auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar
ist (sog. H2-Ready) und infolge der Wärmeplanung ein verbindlicher Fahrplan für die Umstellung
des Gasnetzes auf Wasserstoff in Ihrer Gemeinde vorliegt, der von der Bundesnetzagentur
genehmigt wurde. Auch wenn Ihr örtlicher Fernwärme-Anbieter den Anschluss an ein Wärmenetz
innerhalb von zehn Jahren zusagt, wird die Quoten-Regelung ausgesetzt. Lässt sich eine Wärmeversorgung über das Wasserstoff- oder das Wärmenetz trotz verbindlicher Planung nicht realisieren, muss Ihre Heizung innerhalb von drei Jahren nach Bekanntgabe dieser Änderung mit mindestens 65% erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden.
Mindestanteile grüner Brennstoffe ab 2029
2029 - 15% 2030 - 30% 2040 - 60% 2045 - 100%
Preisentwicklung biogener Brennstoffe
Der Markt für nachhaltig produziertes Biomethan und biogenes Flüssiggas ist deutlich kleiner als der für fossiles Gas und Heizöl. Hinzu kommt, dass Bioenergie auch im Verkehr oder für die Dekarbonisierung der Industrie benötigt wird. Daher ist zu erwarten, dass die Preise auch in Zukunft über denen für Erdgas oder Heizöl liegen und entsprechende Lieferverträge teuer sein werden. Steigende Preise sind bei zunehmender Nachfrage auch für Holzpellets, Hackschnitzel oder Scheitholz wahrscheinlich.
Verfügbarkeit und Preisentwicklung von Wasserstoff
Klimaneutral hergestellter Wasserstoff ist bisher nur sehr begrenzt verfügbar und noch sehr
teuer. Ob Wasserstoff auch künftig ein rares Gut sein wird oder durch Massenproduktion und
Kostenreduktion für alle erschwinglich wird, ist eine kontrovers diskutierte Frage. Zwar wird im
Zuge der fortschreitenden Energiewende die Wasserstoffproduktion ausgeweitet und das Angebot
wird steigen. Allerdings muss für die Herstellung von Wasserstoff viel Energie aufgewendet
werden, von der ein großer Teil bei der Rückumwandlung in Strom oder Wärme verloren geht. Gleichzeitig stehen Gebäudeeigentümer und Gebäudeeigentümerinnen in Konkurrenz mit der Industrie und dem Schwerlastverkehr, die ebenso Wasserstoff und biogene Brennstoffe benötigen. Knappes Angebot und hohe Nachfrage führen in der Regel zu dauerhaft hohen Preisen.
Förderung und Beratung helfen beim Umstieg
Der Einbau einer neuen Heizungsanlage ist mit erheblichen Investitionen verbunden. Für eine klimagerechte Lösung auf Basis von Erneuerbaren Energien gibt es staatliche Unterstützung. Über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und die jeweils geltenden Förderbedingungen
informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Internet unter www.energiewechsel.de/beg.
Um die richtige Lösung für das betroffene Gebäude zu finden, sind aktuelle Informationen und
gute Beratung unerlässlich. Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz, zum Heizen mit
Erneuerbaren Energien, zur energetischen Sanierung, zur Energieberatung und dem individuellen
Sanierungsfahrplan (iSFP) sowie zu Beispielrechnungen finden Sie z. B. hier:
www.energiewechsel.de/geg (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
www.gebaeudeforum.de (Gebäudeforum Klimaneutral)
www.bbsr-geg.bund.de (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung)
www.energie-effizienz-experten.de (Liste mit fachkundigen Personen für die Beratung)
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de (Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.)
www.co2online.de (co2-online, gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbH)
** Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen