Informationen zum Gebäudeenergiegesetz
Sehr geehrte Damen und Herren
Auf dieser Seite finden Sie Auszüge aus den neuen Regelungen ab dem 01.Januar 2024 im Gebäudeenergiegesetz, die beim Einbau einer neuen Heizung zu beachten sind.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Was gilt es beim Einbau von Gas- und Ölheizungen im Gebäudebestand ab dem 01.01.2024 zu beachten*
Gas- und Ölheizungen, die ab dem 01.01.2024 und bis zur Entscheidung aus dem Wärmeplan, spätestens jedoch bis zum 30.06.2026 bzw. 30.06.2028 installiert werden, müssen noch nicht 65% EE enthalten. Langfristig muss die bereitgestellte Wärme mit einem Mindestanteil an klimaneutralen Gasen (z.B. Biomethan, H²) oder Bioöl erzeugt werden (15% ab 2029, 30% ab 2035, 60% ab 2040).
Übergangsregel: Für Anlagen die vor 19.04.2023 beauftragt wurden, gilt 65% EE erst, wenn sie nach 18.10.2024 eingebaut werden.
Beratungspflicht ab 2024 bei Einbau einer Heizungsanlage mit festen, flüssigem oder gasförmigem Brennstoff über mögliche Unwirtschaftlichkeit (z.B. CO²-Preis) und mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung durch fachkundige Person.
Betriebsverbot von nicht regenerativen Brennstoffen zum 01.01.2045
Was gilt für Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizungen ab dem 01.01.2024*
In Mehrfamilienhäusern mit Etagenheizungen beginnt eine Übergangsfrist von 5 Jahren, sobald die erste Gastherme getauscht wurde. In dieser Zeit sind der Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft verpflichtet, eine Entscheidung über die künftige Heizung zu treffen:
Soll eine Zentralisierung der Heizung erfolgen, sind nach 5 Jahren weitere 8 Jahre für die Umsetzung möglich. Nach spätestens 13 Jahren muss die Heizungsanlage 65% EE erfüllen
Soll eine Dezentralisierung der Heizung bestehen bleiben, ist nach den 5 Jahren eine Übergangsphase von 1 Jahr möglich. Danach muss jede neue eingebaute Heizung 65% EE erfüllen.
* Quelle: Wolf Heiztechnik
Die vorgenannten Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit.
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