Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung **
Stand: 1.3.2024
Rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit noch durch fossile Brennstoffe abgedeckt.
Um den Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung anzuschieben, gelten seit dem
1. Januar 2024 neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG), die beim Einbau einer neuen
Heizung zu beachten sind.
Was heißt das für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines bestehenden Gebäudes oder einer
Eigentumswohnung oder wenn Sie einen Neubau in einer Baulücke planen? Welche Heizungstechnologien
kommen in Frage, was ist bei der Entscheidung zu beachten, welche Fördermöglichkeiten
gibt es und wo erhalten Sie weitere Informationen?
Um eine erste Orientierung zu diesen Fragen zu geben und auf etwaige Kostenrisiken sowie
mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung hinzuweisen, sieht das Gebäudeenergiegesetz vor
dem Einbau einer neuen Heizung mit Verbrennungstechnik eine Beratung durch eine fachkundige
Person vor. Im persönlichen Kontakt können Fragen besprochen und weitere Beratungsmöglichkeiten
aufgezeigt werden. Zur Unterstützung fasst dieses Informationsblatt die wesentlichen
Punkte rund um den Heizungstausch kurz zusammen.
Die neue Heizung macht den Unterschied
Etwa die Hälfte der Haushalte in Deutschland heizt noch mit Erdgas, ein Viertel mit Heizöl. Daher
hat das Heizen einen hohen Anteil am Ausstoß von klimaschädlichem CO2. Bis 2045 wollen wir
aber klimaneutral wirtschaften, also die Treibhausgasemissionen auf Null bringen. Voraussetzung
dafür ist, dass wir auch beim Heizen schrittweise auf Erneuerbare Energien umsteigen
.Der Einsatz von Erneuerbaren Energien bringt viele Vorteile: Erneuerbare entlasten das Klima,
machen Deutschland unabhängiger von Öl- und Gasimporten und schützen Verbraucherinnen
und Verbraucher vor Preissprüngen auf den internationalen Energiemärkten.
Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, sollte deshalb eine nachhaltige und langfristig wirtschaftliche
Lösung wählen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die zu erwartende Laufzeit einer
neuen Heizungsanlage. Zur Wirtschaftlichkeitsrechnung gehören die Anschaffungskosten der
neuen Heizung, eine mögliche Förderung wie auch Betriebs- und Wartungskosten über die
Lebensdauer der Anlage. Diese Gesamtbilanz ist entscheidend für die Bewertung der Heizkosten.
Mehr Informationen zu Kosten und Wirtschaftlichkeit erhalten Sie beispielsweise bei einer Energieberatung,
die detailliert auf Ihre spezifische Situation eingehen kann.
Technologische Vielfalt, individuelle Lösung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf der Basis von Erneuerbaren Energien zu heizen. Wenn
Sie sich für eine der im Folgenden genannten Optionen entscheiden, erfüllen Sie die Voraussetzungen
des „Heizungsgesetzes“. Dies sind z. B.:
Anschluss an ein Wärmenetz – Wärmenetzbetreiber müssen ihre Wärmeerzeugung bis 2045
vollständig auf Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umstellen
Elektrische Wärmepumpe – diese nutzt zum großen Teil Wärme aus der Umgebung, also aus
Erde, Wasser oder Luft; der benötigte Strom wird schrittweise klimaneutral
Biomasseheizung – z. B. Pellets, Holz, Hackschnitzel
Stromdirektheizung – nur in sehr gut gedämmten Gebäuden, da sonst hohe Betriebskosten drohen
Heizung auf der Basis von Solarthermie – wenn sie den Wärmebedarf des Gebäudes komplett deckt
Wärmepumpen- und Solarthermie-Hybridheizung, die hauptsächlich mit Erneuerbaren
Energien (mind. 65%) und anteilig z. B. mit fossilen Brennstoffen betrieben wird
Gas- oder Ölheizung, die klimafreundlichen Brennstoff nutzt – mind. 65 Prozent Biomethan,
biogenes Flüssiggas oder grüner und blauer Wasserstoff, einschließlich daraus hergestellter Derivate
Darüber hinaus können auch andere Technologien und Kombinationen auf Basis Erneuerbarer
Energien und unvermeidbarer Abwärme genutzt werden. In diesem Fall ist ein rechnerischer
Nachweis über einen Anteil von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer
Abwärme durch eine fachkundige Person zu erstellen.
Ab dem 1. Januar 2045 dürfen Heizsysteme nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Alle Heizungen sowie der Bezug aus Wärmenetzen müssen spätestens dann auf 100 Prozent
Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt sein.